Poller IT & Opensourcekreis informiert:
EU-Datenschutzbeauftragte haben festgestellt, dass die EU-Kommission selbst gegen die EU-Datenschutzverordnung verstößt, indem sie fahrlässig zulassen, dass interne politische Daten der Europäischen Union an Länder außerhalb der Europäischen Union weitergegeben werden. Statt dies zu unterbinden, zieht die EU-Kommission gegen eigenen Datenschutzbeauftragten vor Gericht.
Die EU-Komission gestaltet letztlich die EU-Politik und wäre grob betrachtet die Regierung der EU. Diese Regierung hat ihren Datenschutzbeauftragten (EDSB) 2020 beauftragt, den „Schutzschild“ zum Schutz der Privatsphäre von EU-Daten („Privacy Shield“) zu überprüfen.
Nach einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung in den letzten 3 Jahren kam der Datenschutzbeauftragten nun im März 2024 zur Feststellung, dass Microsoft-Produkte von der Europäischen Kommission nicht ordnungsgemäß verwendet werden: Beispielsweise nutzt die Europäische Kommission Microsoft 365 für ihre Arbeiten und Kommunikation, wodurch EU-Daten und Auswertungen dieser Daten auch in Länder außerhalb der EU gelangen, wie zum Beispiel in die USA. Damit würde sie gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte traf daraufhin die Entscheidung, dass die Europäische Kommission zum Schutz europäischer Interessen bestimmte Microsoft-Produkte nicht mehr für ihre Arbeit und die damit verbundenen Daten verwenden darf. Mit Blick auf die Umsetzbarkeit hat der Datenschutzbeauftragte der EU-Kommission eine Frist bis zum Dezember dieses Jahres eingeräumt, um sensible europäische Daten vor dem Zugriff der Drittstaaten zu schützen.
Mit dieser Feststellung sind die EU-Kommission und vor allem Microsoft nicht zufrieden. Aus diesem Grund erheben Beide nun Klagen¹ gegen die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten mit der Begründung, dass die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten „rechtliche und sachliche Fehler“ aufweise. Zudem wird die Entscheidung, bestimmte Microsoft-Produkte in der EU-Kommission nicht mehr einzusetzen, als „unverhältnismäßig“ bezeichnet.
Ein Urteil ist noch nicht gefallen.
Eine Kolumne vom Poller IT & Opensourcekreis:
Es ist durchaus Anlass zur Sorge, wenn die wichtigste europäische Institution ihre Arbeit und die Entscheidungsfindung für EU-Interessen und Gesetze per Standleitung an Drittländer übermittelt bzw. diese fahrlässig ermöglicht. Hierdurch besteht die konkrete Gefahr, dass die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen durch Dritte gezielt beeinflusst werden könnten.
Europa darf von der EU-Kommission erwarten, dass sie alle Daten, die EU-Interessen betreffen und die Zukunft der EU bestimmen, sehr sorgsam schützt. Es darf weder eine Schwachstelle geben noch überhaupt die Möglichkeit des Datenmissbrauchs hingenommen werden. Und um das Vertrauen in die EU und ihre Institutionen zu stärken, sollte jeder Verdacht der Einflussnahme Dritter auf die EU-Kommission offen und nachvollziehbar ausgeschlossen werden.
Aber die Klage der EU-Kommission, unter der Führung von Ursula von der Leyen (CDU) als Präsidentin der Europäischen Kommission zielt letztlich darauf ab, die EU daran zu hindern, sich gegen die Einflussnahme durch Drittstaaten zur Wehr zu setzen.
Dass die EU-Kommission im Einklang mit Microsoft gegen die eigenen Datenschützer klagt, lässt nichts Gutes ahnen; Wir wollen gar nicht darüber nachdenken, ob dieses Vorgehen ein Beweis dafür sein könnte, dass die EU-Kommission bereits unter fremdem Einfluss steht, und mit dieser Klage gegen eigenen Organgen die Interessen Dritter durchzusetzen möchte.
Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte unabhängig genug sind, um im europäischen Interesse zu handeln und dieses gegebenenfalls auch gegen die EU-Kommission zu verteidigen.
Fazit: Wir aus EU, aus Deutschland, aus NRW, aus Köln und aus Poll sollten bei den Wahlen den Parteien den Rücken stärken, die sich für eine größere Unabhängigkeit der Politik einsetzen, anstatt die Parteien zu wählen, die die Unabhängigkeit der EU-Politik fahrlässig gefährden. Denn war wäre der beste Politiker wert, wenn er unter dem bewussten oder unbewussten Einfluss Dritter steht?
1)
Klage der Microsoft Konzern gegen EU-Datenschutzbeauftragten
Klage der EU-Kommission gegen EU-Datenschutzbeauftragten