Wahlberechtigte:
Teilnehmen können alle Menschen, die zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind. Außerdem gibt es eine extra Jugendabstimmung für 16- und 17-Jährige. Um teilzunehmen, müssen Sie die Abstimmungsunterlagen bestellen. Damit können Sie in diesem Jahr zusätzlich zur Wahl des neuen Bundestages erstmals auch über vier Sachfragen abstimmen.
Rechtliche Tragweite für Volksabstimmungen
Grundsätzlich gilt, dass Volksentscheide den Beschlüssen eines Parlamentes gleichgestellt sind. Sie unterliegen damit den gleichen Möglichkeiten und Beschränkungen die einem Parlament durch die verfassungsmäßige Ordnung auferlegt sind. Wird ein Gesetz per Volksentscheid beschlossen, hat es also die gleiche Gültigkeit und Wertigkeit als wenn es von der gewählten Vertretung beschlossen worden wäre. Daraus resultiert auch, dass mit einem Volksentscheid nichts legitimiert werden kann, was auch das Parlament nicht legitimieren darf. Die Einführung der Todesstrafe würde beispielsweise gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz verstoßen – ihre Einführung ist somit weder durch Parlamentsbeschluss noch Volksentscheid möglich.
(Quelle: Wikipedia)