Erste funktionierende Baumaßnahmen gegen Raser wurden umgesetzt

foto: Di, 30.01.2024 gegen 9 Uhr

Nach mehreren Jahren wird nun im Februar 2024 die erste ernst zu nehmende bauliche Maßnahme umgesetzt, die gefährliche Raserszene eindämmen könnte. Wie aus Insiderkreisen zu hören ist, kann sich die Poller Nachbarschaft glücklich schätzen, dass diese Maßnahmen zur Sicherheit der Bevölkerung trotz Bedenken und Widerstand des „Schütte Werkes“ (Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG) umgesetzt wurden; Dieser Widerstand ist wohl auch der eigentliche Grund für die jahrelange Verzögerungen und das Zögern, das Politik und Verwaltung gezeigt haben bzw. weiterhin zeigen.

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.01.2024 zu diesem Thema:

Bezüglich des Beschlusspunktes 1 ist aufgrund der überbezirklichen Bedeutung der Alfred-Schütte-Allee der Verkehrsausschuss der Stadt Köln zuständig. Die Straße selbst nimmt über-bezirkliche Verkehrsströme auf, da sie die Hauptzufahrt für bezirkliche und überbezirkliche Besucherinnen und Besucher der Poller Wiesen ist. Zudem hätte eine Sperrung dieser Straße Auswirkungen auf die überbezirklichen Verkehrsströme in den Bezirk Innenstadt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine Sperrung straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich zulässig, sodass ein entsprechender Beschluss durch den Verkehrsausschuss getroffen werden kann.
Insbesondere die Polizeieinsätze aufgrund von Ruhestörungen und der Tuner-Szene zuzuordnenden Vorgänge lassen von einer atypischen z. T. gefährdenden Straßennutzung ausgehen.
Verkehrsbeschränkende Anordnungen sind daher zum einen zum Schutz dort befindlicher schutzbedürftiger Personen in einer Unterkunft für Geflüchtete vor Lärm und Abgasen (§ 45Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)) als auch zum anderen hinsichtlich deren Aufenthalt und Querungsbedürfnissen bezüglich des Zuganges zu den Freizeitbereichen Poller Wiesen grundsätzlich gerechtfertigt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO). Um die Anliegerrechte nicht
einzuschränken, wäre durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ die Zufahrt z. B. zu den Werken der Alfred-Schütte-Werke möglich. Um eine entsprechende Anordnung auf Grundlage der 2 StVO rechtssicher durchzuführen, ist nach rechtlicher Bewertung der Stadtverwaltung eine detaillierte Dokumentation des atypischen Verkehrslärms erforderlich. Die Ordnungsbehörden werden in den kommenden Monaten eine entsprechende Dokumentation erarbeiten, auswerten und im Sommer dem zuständigen Verkehrsausschuss eine Vorlage zur Entscheidung über die Sperrung vorlegen.
Eine Teileinziehung ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung unverhältnismäßig und nicht zielführend. Bei einer Teileinziehung wäre der Kfz-Verkehr zur Fa. Schütte, der KGS und dem Festivalstandort nur mit individuell zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen möglich. Eine physische Sperrung (versenkbare Poller, Schranke) ist aufgrund der großen Anzahl möglicher Anliegender (Mitarbeitende und Besucher*innen Alfred-Schütte Werke, der Kanu Sport Gemeinschaft sowie der Eventlocation Südbrücke) nicht umsetzbar.
Gez. Egerer