Die Verwaltung stellt die Pfosten in der Müllergasse so auf, als ob sie uns davon abhalten möchte, den Fußweg zu benutzen

Auf die Initiative des Facharbeitskreises Verkehr Poll+ hat die BV-Porz beschlossen, dass die Verwaltung den Gehweges durch Absperrpfosten sicherer machen soll, “wobei der Abstand der Pfosten so zu bemessen ist, dass das Parken zwischen den Pfosten auch wirkungsvoll unterbunden wird.” (AN/0654/2024)

Nun hat die Verwaltung wahllos Absperrpfosten aufgestellt. Die abstände scheinen jedoch jeglichem Sinn und Zweck zu widersprechen. (Siehe Grafik!)

Zu den Hintergründen, wie es zu den scheinbar zufälligen Positionen der Pfosten kommen konnte, haben wir von der Stadt Köln bisher noch keine Rückmeldung erhalten.
Bis dahin halten sich in der Nachbarschaft folgende Vermutungen, die zwischen realistisch und humoristisch liegen:

Fehlende Kontrolle
Die beauftragte Baufirma hatte vielleicht nicht genügend qualifiziertes Personal. Und die Stadt Köln hat das Ergebnis nicht korrekt abgenommen.
Redaktion: Dies scheint jedoch unwahrscheinlich, da die Stadt Köln bereits den Abstand der Pfosten als korrekt verteidigt hat. Die Stadt Köln trägt vor: Die Abstände (auch über 25 Meter) reichen aus, da das Parken auf dem Gehweg “durch den mittig platzierten Lichtmast signifikant erschwert wird.”
Dem steht die Tatsache gegenüber, dass der Abstand zwischen Lichtmasten und nächstaufgestellten Pfosten bis ca. 14 Meter beträgt. Das entspricht in etwas den Vorgaben der Stadt Köln für drei Behindertenparkplätze.

Sabotage
Die Verwaltung möchte indirekt die Nutzung des Bürgersteig an dieser Stelle reduzieren, und letztlich die Fläche für den Kfz-Verkehr bereit halten.
Das hört sich sehr argwöhnisch an. Trotzdem lässt diese Vermutung für viele Anrainer die bisher destruktiven Reaktionen des Verkehrsmanagements der Stadt Köln in dieser Angelegenheit plausibel erscheinen.

Trinkspiel
Ein Trinkspiel der Bauarbeiter während der Arbeit könnte der Grund für die zufällige Anordnung der Pfosten sein. Unverkennbar sind die ersten 5 Pfosten von Osten kommend genau 5 m voneinander entfernt. Ab dem 6. Pfosten soll der Einfluss der Promille zu erkennen sein, so beträgt der Abstand nun über 10m, dann 8m, 20m…
Am Ende der Strecke angekommen, wurden die vergessenen, übrig gebliebenen Pfosten kurzerhand nebeneinander gesetzt. So stehen sie teilweise nur 3 m voneinander entfernt und ragen 0,5 m in den Gehweg hinein.
Redaktion: Dies ist natürlich kein sachlicher Einwand. Aber es ist zweifelslos ein Indiz für die Wahrnehmung der Bevölkerung über den Kompetenz der Verwaltung, was sicherlich unkorrekt ist und nur auf mangelnder Kommunikation der Verwaltung beruht.
Hier ist die Verwaltung mit verständlichen und nachvollziehbaren Kommunikation gefordert den Eindruck zu korririeren.

Facharbeitskreis Verkehr Poll+ schlägt vor…

Die Abstände zwischen den Pfosten einschließlich der Beleuchtungsmasten sollen 6 bzw. 5 m betragen, was dem BV-Beschluss entspricht und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bieten würde.