Zum Schutz der Kölnerinnen und Kölner vor sich selbst. Zu Hause nur noch ein Gast


Als Vorbeugung vor eventueller Zusammenkunft der Menschen in den Karnevalstagen hat Stadt Köln verschärfte Kontaktbeschränkungen im privaten Raum und Alkoholverbot im öffentli­chen Raum beschlossen.

Die in der Coronaschutzverordnung enthaltene Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum überträgt die Stadt Köln per Allgemeinverfügung auch auf den privaten Raum. Damit gilt auch dort: In eigener Wohnung dürfen sich maximal ein Haushalt und eine weitere Person treffen.

Dort, wo ausnahmsweise im Berufsleben oder wegen ausnahmsweise zulässiger Versammlungen mehr als zehn Personen zusammentreffen können, wird von der Stadt empfohlen, dass diese Zusammenkünfte auf fünf Personen begrenzt werden und dass, wenn mehr als fünf Personen teilnehmen sollen, ein Schnelltest durchgeführt wird.

Alkoholverbot an allen Karnevalstagen

Der Krisenstab hat für alle Karnevalstage ein Alkoholverbot beschlossen. Vom 11. Februar 2021 (Weiberfastnacht), 6 Uhr, bis 17. Februar 2021 (Aschermittwoch), 6 Uhr, ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, im öffentli­chen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren. Am 11. Februar 2021 (Weiberfastnacht) gilt ganztägig, am 12. Februar 2021 (Karnevalsfreitag), am 13. Februar 2021 (Karnevalssamstag) und am 15. Februar 2021 (Rosenmontag) jeweils ab 14 Uhr an folgenden Orten ein Abgabeverbot für alkoholische Getränke: Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel, Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch. Auch wenn dieses Jahr keine offiziellen Karnevalsveranstaltungen stattfinden und die Gastronomie geschlossen ist, muss damit gerechnet werden, dass Karnevalisten vor allem im Bereich der bekannten Hotspots feiern werden. Das Ziel des Alkoholkonsum- und -abgabeverbotes ist es, Ansammlungen von Personen im Stadtgebiet zu ver­hindern oder wieder zu zerstreuen, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Hemmschwelle sinkt, die nach der Coronaschutzverordnung weiterhin zu be­folgenden Vorgaben einzuhalten.

Link zur Pressemitteilung der Stadt Köln: Kontaktbeschränkungen ab 06.02.2021


Hinweis Berichterstatter, Markus: Die Anzahl der Infizierten in den letzten 7 Tagen sind um rund 10% im Vergleich zu den 7 Tagen zuvor gesunken; So die eigenen Daten der Stadt Köln. Trotzdem wurde am 05.02.2021 diese erneute Verschärfung der Corona-Regeln erlassen. Diese Maßnahme soll die Kölnerinnen und Kölner vor sich selbst schützen. Aber vermutlich sollen diese Maßnahme vor allem die Verantwortlichen vor eventuellen späteren Vorwürfen schützen, zu wenig getan zu haben.