Lockdown-Verlängerung bis zum 14.Februar Coronaschutzverordnung NRW
Lockdown-Verlängerung bis zum 14.Februar / Coronaschutzverordnung vom 07.01.2021 NRW
(In der ab dem 25. Januar 2021 gültigen Fassung)
Link zur original Lesefassung Coronaschutzverordnung (PDF)
Hier einige Punkte zur „Lockdown“ Verlängerung:
Kultureinrichtungen, Gastronomie, Sportstätten und Frisöre bleiben weiterhin geschlossen.
Bildungsangebote jeglicher Art dürfen nur in virtueller Form stattfinden.
Schulen gehen ab dem 11.01.2021 bis mindestens 14.02.2021 in den Distanzunterricht. Es gibt Betreuungsmöglichkeiten für die Schüler der 1-6 Klassen, allerdings ohne Unterricht.
Kindertagesstätten bleiben im eingeschränkten Pandemie-Betrieb geöffnet.
Partys drinnen und draußen sind untersagt.
Im öffentlichen Raum dürfen Personen aus einem Haushalt plus eine Person (ggf. mit Kindern) aus einem anderen Haushalt zusammentreffen.
Private Wohnungen werden nicht kontrolliert, es dürfen jedoch keine Partys veranstaltet werden.
Diese Überlegung ist nicht rational. Aber sie würde nach dem Verständnis vom Bund und Land funktionieren. (Quelle)