Die traurige Entwicklung der Corona-Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Die traurige Entwicklung der Corona-Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

 

Dazu ein Beitrag von Romes, Steuerberater aus Poll

Von kreißenden Bergen und geborenen Mäuschen – die traurige Entwicklung der Corona-Hilfen

Im Frühjahr2020 geht alles ganz schnell: im ersten Lockdown werden den betroffenen Unternehmern innerhalb von zwei Wochen Corona-Soforthilfen ausgezahlt. Manch einer reibt sich verwundert die Augen – schnelle, unbürokratische Hilfe? In einem Land, in dem Bauanträge schon mal Jahre dauern? Die anfängliche Panik der Menschen vor existentiellen Verdiensteinbrüchen weicht einer Zuversicht: 9.000 € sichern für Freiberufler und Kleinstunternehmer die Bezahlung von Bürokosten und Familienversorgung.

Erste Zweifel folgen allerdings nach wenigen Tagen: Entgegen den „FAQs“ des Landes NRW ist die Hilfe nicht für private Lebenshaltung gedacht – Düsseldorf rudert zurück, gesteht aber immerhin eine Faux-Pas-Pauschale von 2.000 € zu. Die Soforthilfe wird ansonsten nur als Betriebskosten-zuschuss gewährt, unter der Voraussetzung, dass ein Corona-bedingter Liquiditätsengpass vorliegt. Dieser ist gem. den FAQ als gegeben anzusehen, wenn eine von vier Bedingungen erfüllt ist, z.B. ein Auftragseinbruch von mehr als 50%. Auf diese Vorgabe stellen sich die meisten mit der Verwendung der Mittel ein.

Im Juli dann der Schock: Die ersten Abrechnungsbögen verlangen entgegen aller Ankündigungen den Nachweis einer Liquiditätsunterdeckung, d.h. alle Einnahmen während und kurz nach dem Lockdown werden mit den Betriebskosten verrechnet, sodass kaum ein Zuschussbedarf übrig bleibt. Diese spärlichen Umsätze z.B. von Friseuren, Gastronomen, Einzelhandel, Kultur wurden jedoch händeringend für die private Lebenshaltung – ausdrücklich nicht gefördert – verbraucht. Die Verrechnung führt in den meisten Fällen dazu, dass alles zurückgezahlt werden muss. Nach heftigen Protesten besonders durch die DeHoGa werden die Formulare wieder zurückgezogen.

Ende November 2020 dann der eigentliche Hammer: Unter dem Deckmantel eines evtl. Steuernachteils für Soloselbständige wird in der Vorweihnachtszeit, mitten im Lockdown light, erneut eine sofortige Rückzahlung der „zu Unrecht“ erhaltenen Mittel mit einem nur unwesentlich entschärften Meldebogen empfohlen. Damit war für viele Unternehmer und Freiberufler nicht nur Weihnachten zerstört, sondern die gesamte Existenz gefährdet. Viele verzweifelte Anrufe bei uns Steuerberatern zeugen davon, wie sehr diese ungerechtfertigte Rückforderung zu einem mehr als unglücklichen Zeitpunkt den letzten Nerv der Selbständigen getroffen hat. Meine erste Reaktion war: es wird Tote geben. Leider hat sich das bestätigt (Marie Köhler im KStA vom 20.1.2020). Viele haben aus Angst vor Steuernachteilen Geld von Familie und Freunden geliehen um noch vor Silvester die erhaltenen Zuschüsse zurückzuzahlen.

In den Medien ist viel zu lesen vom Soforthilfebetrug (den es unzweifelhaft von Kriminellen mit Mehrfachanträgen und Scheinfirmen gegeben hat). Dabei wird oft der Eindruck erweckt, dass die meisten Empfänger zu Unrecht Geld erhalten haben. Die Wahrheit liegt diesmal allerdings nicht dazwischen, sondern auf der anderen Seite: Wer die Regeln im Nachhinein ändert, verschiebt auch die Moral. Von den stolz durch die Landesregierung verkündeten Soforthilfemitteln von 4,5 Milliarden € wird nicht allzuviel bei den Empfängern verbleiben. Wozu also der ganze Aufwand?

Ich kann nur eindringlich an die Verantwortlichen appellieren: Rechnet die Soforfhilfe so ab, wie ursprünglich vorgesehen. Dann wird vielleicht wieder ein wenig Vertrauen an den Staat entstehen. Das derzeitige Procedere jedenfalls hinterlässt tausende verbitterte Selbständige in die rauhe Post-Corona-Zeit.