Lockerungen und Regeln für Gastronomie seit 11.05.2020
Lockerungen und Regeln für Gastronomie seit 11.05.2020
Für die Gastronomie ist die Öffnung ab dem 11. Mai möglich, wenn diese Regeln eingehalten werden:
- Eine Bewirtung darf nur an Sitzplätzen erfolgen
- An einem Tisch dürfen Mitglieder aus zwei Haushalten sitzen, eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht; Gäste müssen sicherstellen, dass sie die Zugehörigkeit zum Haushalt im Falle von Kontrollen nachweisen können
- Die Tische müssen angewiesen werden
- Die Tische mit Bestuhlung müssen zur anderen Tisch- und Stuhlgruppe einen Abstand von 1,5 Metern einhalten
- Gastronomen müssen ihre Gäste namentlich registrieren
- Gastronomen müssen für funktionierende Klimaanlagen und Lüftungssysteme sorgen und für Hygienestandards bei Tischwäsche, Geschirr sowie beim Personal
- NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart empfiehlt verstärkt digitale Systeme einzusetzen, um Bestellungen und Reservierungen kontaktfrei umsetzen zu können
- Es gibt keine Pflicht zu Reservierungen
- Es gelten normale Öffnungszeiten und keine Begrenzung bei der Verweildauer