Lockerungen und Regeln für Gastronomie seit 11.05.2020

Lockerungen und Regeln für Gastronomie seit 11.05.2020

Für die Gastronomie ist die Öffnung ab dem 11. Mai möglich, wenn diese Regeln eingehalten werden:

  • Eine Bewirtung darf nur an Sitzplätzen erfolgen
  • An einem Tisch dürfen Mitglieder aus zwei Haushalten sitzen, eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht; Gäste müssen sicherstellen, dass sie die Zugehörigkeit zum Haushalt im Falle von Kontrollen nachweisen können
  • Die Tische müssen angewiesen werden
  • Die Tische mit Bestuhlung müssen zur anderen Tisch- und Stuhlgruppe einen Abstand von 1,5 Metern einhalten
  • Gastronomen müssen ihre Gäste namentlich registrieren
  • Gastronomen müssen für funktionierende Klimaanlagen und Lüftungssysteme sorgen und für Hygienestandards bei Tischwäsche, Geschirr sowie beim Personal
  • NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart empfiehlt verstärkt digitale Systeme einzusetzen, um Bestellungen und Reservierungen kontaktfrei umsetzen zu können
  • Es gibt keine Pflicht zu Reservierungen
  • Es gelten normale Öffnungszeiten und keine Begrenzung bei der Verweildauer