Die Fristen für EU-Führerscheine sind noch vielen unbekannt. Hier eine kurze Aufklärung
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Dadurch sollen Fälschungssicherheit und ein einheitliches Design in ganz Europa gewährleistet werden.
Der EU-Führerschein als Dokument muss alle 15 Jahre erneuert werden, damit das Foto aktuell bleibt und Missbrauch sowie Fälschung erschwert werden.
Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027, dann sind die Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 an der Reihe.
Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a zu finden.
Der Umtausch kostet 25,30 Euro, eine Expressbestellung 35,05 Euro.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis vier Wochen, weshalb sich ein frühzeitiger Antrag lohnt.
Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein und ein biometrisches Passfoto.
Info für Reiselustige: In manchen Ländern gilt der EU-Führerschein nicht, sodass Sie zusätzlich einen internationalen Führerschein benötigen.
Fristenübersicht der noch offenen Jahrgänge:
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtausch bis spätestens |
|---|---|
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012–18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fuehrerschein-pflichtumtausch-gegen-europaeinheitlichen-eu-fuehrerschein-im-scheckkartenformat-1
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