Die Fristen für EU-Führerscheine sind noch vielen unbekannt. Hier eine kurze Aufklärung

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Dadurch sollen Fälschungssicherheit und ein einheitliches Design in ganz Europa gewährleistet werden.

Der EU-Führerschein als Dokument muss alle 15 Jahre erneuert werden, damit das Foto aktuell bleibt und Missbrauch sowie Fälschung erschwert werden.

Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027, dann sind die Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 an der Reihe.
Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a zu finden.
Der Umtausch kostet 25,30 Euro, eine Expressbestellung 35,05 Euro.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis vier Wochen, weshalb sich ein frühzeitiger Antrag lohnt.
Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein und ein biometrisches Passfoto.

Info für Reiselustige: In manchen Ländern gilt der EU-Führerschein nicht, sodass Sie zusätzlich einen internationalen Führerschein benötigen.

Fristenübersicht der noch offenen Jahrgänge:

Ausstellungsjahr des Führerscheins Umtausch bis spätestens
2002–2004 19. Januar 2027
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012–18. Januar 2013 19. Januar 2033