Karnevalssession 2020/2021: Was erlaubt ist, und was nicht…

Welche Folgen hat die Corona-Pandemie für die Karnevalssession 2020/2021?

Der Karneval, so wie wir ihn bislang kennen, wird in den Zeiten der Pandemie nicht möglich sein. Die Coronaschutzverordnung verbietet bereits in ihrer aktuellen Fassung Veranstaltungen, die nicht die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes erfüllen und lässt gesellige Veranstaltungen nur bei herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeiten) mit einer festen Personenobergrenze zu. Dies wird sich absehbar bis Ende Februar nicht verändern.

Welche Karnevalsveranstaltungen können nicht stattfinden?

Karnevalsbälle, -Partys sowie gesellige Karnevalssitzungen ohne Beachtung des Abstandgebotes können nicht stattfinden. Auch wenn selbstverständlich das konkrete Infektionsgeschehen und die übrigen Faktoren von allen zuständigen Stellen weiter beobachtet und bewertet werden müssen, lassen die bisherigen Erfahrungswerte diese Prognose bis Ende Februar gesichert zu.

Was ist mit dem Sessionsauftakt am 11.11., kann der im Freien wie üblich gefeiert werden?

Nein. Die Landesregierung empfiehlt, dass die kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11.2020 ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot für bestimmte öffentliche Plätze aussprechen. Diese Empfehlung unterstützen die Kommunalen Spitzenverbände.

Können Karnevalszüge stattfinden?

Nein. Karnevalsumzüge, so wie wir sie kennen, fallen unter das geltende Verbot von Straßenfesten und werden nicht möglich sein. Andere Veranstaltungen in der Session unter freiem Himmel müssen den Vorgaben der Coronaschutzverordnung entsprechen und werden sich dadurch in ihren Grundzügen von den Veranstaltungen der letzten Sessionen unterscheiden oder gar nicht in Betracht kommen.

Welche Karnevalsveranstaltungen werden in der Session 2020/2021 möglich sein?

Auch in Zeiten der Pandemie soll das Brauchtum gepflegt werden. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens werden lediglich kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen möglich sein, die den auch allgemein geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen. Zu diesen Veranstaltungen zählen auch Besuchstermine der Tollitäten bei Veranstaltungen oder in Einrichtungen.

Gibt es eine Unterstützung des Landes für Karnevalsvereine, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind?

Ja. Die Landesregierung wird bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und gegebenenfalls anpassen, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft erhalten zu können. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden.

 

Quelle: Landesregierung NRW
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

KölnTag: Am Do. 01.10.2020 haben wir freien Eintritt in allen städtischen Museen

KölnTag am 1. Oktober 2020

Die Museen der Stadt Köln laden am Donnerstag, 1. Oktober 2020, wieder zum KölnTag ein. Wie an jedem ersten Donnerstag im Monat haben alle Kunstinteressierten mit Wohnsitz in Köln die Gelegenheit, die Highlights der städtischen Museen bei freiem Eintritt zu genießen. Bis 22 Uhr haben die Museen geöffnet. Als Nachweis für den Wohnsitz dient der Personalausweis oder der KölnPass, den unter anderem viele der in Köln lebenden Flüchtlinge besitzen.

Aufgrund der aktuellen Lage finden nach wie vor wenige Veranstaltungen an diesem Tag statt. Aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, Ausstellungen und Veranstaltungen sowie Zugang zu den digitalen Angeboten des Museumsdienstes und der Museen erhalten Interessierte tagesaktuell auf der Seite www.museen.koeln. Weitere Informationen zum KölnTag gibt es beim Museumsdienst unter Telefon 0221 / 221-24033 oder E-Mail.

Weitere:  Informationen zum KölnTag