verkaufsoffener Sonntag am „Tag des Veedels“

Verkaufsoffener Sonntag

Der „Tag des Veedels“ prägt als stadtweite Veranstaltung den Charakter des Tages und wird viele Menschen anziehen. Ein die Sonntagsöffnung rechtfertigendes öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 Ziffer 1 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) liegt daher vor. Daneben kann ein „Tag des Veedels“ insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf das öffentliche Leben mit einer stadtweiten Öffnung die wirtschaftlichen Schäden abmildern und die Folgen für die Öffentlichkeit können aufgrund der Kontaktbeschränkungen minimiert werden.

 

Quelle: Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/22408/index.html