Verschärfte Einschränkungen werden bis 04.01.2021 verlängert.

Land NRW hat am 30.10.2020 die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen (neue Fassung 10.11.2020).
aktuelle Offizielle Verordnung vom 10.11.2020

Verordnung vom 30.10.2020

Die neue Verordnung verlängert praktisch die alte Verordnung.

In Köln gelten seit Samstag, 10.10.2020 verschärfte Einschränkungen im öffentlichen Leben!

Im Öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus maximal zwei Haushalten zusammentreffen. Aus den zwei Haushalten dürfen dann insgesamt zehn Personen zusammenkommen.


Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung werden auf maximal 10 Personen begrenzt.


– Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Ein Abendessen mit wenigen Freunden ist möglich, aber keine Partys. Zehn Personen erscheinen hier als maximale Anzahl sinnvoll.

Ab 22 Uhr – 6 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, sowie Alkoholverkaufsverbot.
– Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jeder, der zu Fuß in der Stadt, also in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen unterwegs ist, muss eine Maske tragen. (Siegburger Str. ist keine Stadtübergreifende Einkaufsstraße. Daher gilt die Maskenpflicht nicht für die Siegburger Straße)*

– Im Einzelhandel gilt eine neue Quadratmeter-Regel. Sie wird auf zehn Quadratmeter pro Kunde erhöht.


– An Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) gilt darüber hinaus ein Verkaufsverbot von Alkohol an HotSpots

Quelle: Stadt Köln
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/22506/index.html

*) Anlage zum Beschluss der Stadt Köln