Lockdown-Verlängerung bis zum 14.Februar Coronaschutzverordnung NRW

Lockdown-Verlängerung bis zum 14.Februar / Coronaschutzverordnung vom 07.01.2021 NRW
(In der ab dem 25. Januar 2021 gültigen Fassung)
Link zur original Lesefassung Coronaschutzverordnung  (PDF)

 

 

 

Hier einige Punkte zur „Lockdown“ Verlängerung:

Kultureinrichtungen, Gastronomie, Sportstätten und Frisöre  bleiben weiterhin geschlossen.

Bildungsangebote jeglicher Art dürfen nur in virtueller Form stattfinden.

Schulen gehen ab dem 11.01.2021 bis mindestens 14.02.2021 in den Distanzunterricht. Es gibt Betreuungsmöglichkeiten für die Schüler der 1-6 Klassen, allerdings ohne Unterricht.

Kindertagesstätten bleiben im eingeschränkten Pandemie-Betrieb geöffnet.

Partys drinnen und draußen sind untersagt.

Im öffentlichen Raum dürfen  Personen aus einem Haushalt plus eine Person (ggf. mit Kindern) aus einem anderen Haushalt zusammentreffen.

Private Wohnungen werden nicht kontrolliert, es dürfen jedoch keine Partys veranstaltet werden.


Zucker:   Bei einem 7-Tage- Inzidenzzahl unter 50 mit sinkender Tendenz werden Möglichkeiten zur Lockerung geprüft.
Peitsche: Bei einem 7-Tage- Inzidenzzahl über 200 wird Einführung zusätzlicher Maßnahmen geprüft.
Es gibt inzwischen eine naive Lösung: Man sollte sich nicht mehr testen lassen!
Die Logik dahinter: Wenn sich weniger Menschen testen lassen, dann sinkt der Inzidenzzahl, und wir bekommen die Normalität.
Diese Überlegung ist nicht rational. Aber sie würde nach dem Verständnis vom Bund und Land funktionieren.  (Quelle)